AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Der oder die Kartenkäufer:in akzeptiert beim Kauf einer Eintrittskarte folgende allgemeine Geschäftsbedingungen.

GELTUNGSBEREICH

  1. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) beruhen auf dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) – insbesondere §§ 305 bis 310. Die Geschäftsbedingungen regeln die rechtlichen Beziehungen zwischen den Zuschauer:innen von Veranstaltungen der lit.COLOGNE, der lit.RUHR, der lit.SPEZIAL und der phil.COLOGNE und dem Veranstalter. Sie sind Bestandteil des Vertrages, der durch den Erwerb von Eintrittskarten zustande kommt.
  2. Bei den Veranstaltungen gelten neben diesen AGBs die AGBs (einschließlich der Hausordnung) des Inhabers der Veranstaltungsstätten, sofern hier nicht anders geregelt.

ZUSAMMENSETZUNG UND FÄLLIGKEIT DES TICKETPREISES / AUSSCHLUSS WIDERRUFSRECHT

  1. Der Ticketpreis setzt sich zusammen aus Ticketgrundpreis, Vorverkaufsgebühr, Systemgebühr und sonstigen Gebühren, jeweils inkl. gesetzlicher USt. Der Ticketpreis ist nach Vertragsschluss sofort zur Zahlung fällig. Der endgültige Ticketpreis kann insbesondere je nach Versandart variieren.
  2. Ihnen stehen folgende Möglichkeiten zur Auswahl: (a) Sie können die Tickets als Print@home-Variante wählen, bei der Sie das jeweilige Ticket selbst zu Hause ausdrucken; (b) Sie können die Tickets als mobile Tickets wählen, bei der Sie das jeweilige Tickets auf ein Mobilgerät laden können; (c) oder aber Sie wählen die Versandvariante, bei der Ihnen die Bestellung per Post zugeschickt wird. Der endgültige Ticketpreis wird Ihnen im Rahmen des Kaufprozesses angezeigt.
  3. Ein Umtausch und die Rücknahme bereits gekaufter Eintrittskarten ist grundsätzlich ausgeschlossen. (Bei dem Verkauf von Tickets für eine Konzert-, Musical-, Theater-, Sport- oder sonstige Freizeitveranstaltung liegt kein Fernabsatzvertrag im Sinne des § 312 g Abs. 2 Nr. 9 BGB vor.) Auch bei Verlust der Eintrittskarte ist kein Ersatz möglich.

AUSFALL ODER VERLEGUNG
Eine Veranstaltung kann geändert, verlegt oder abgesagt werden. Über Ausfälle, Verlegungen und Änderungen von Veranstaltungen bitten wir Sie, sich daher regelmäßig hier auf unserer Webseite und rechtzeitig vor Reiseantritt zu informieren. Bitte beachten Sie aber auch Presse-, Funk- und Fernsehmeldungen im Vorfeld Ihrer gewünschten Veranstaltung.

RÜCKGABE VON TICKETS UND ERSTATTUNG

  1. Ein Anspruch auf Rückgabe von Tickets und Erstattung des Ticketpreises besteht grundsätzlich nur bei Ausfall und/oder Verlegung einer jeweiligen Veranstaltung. Im Falle des ersatzlosen Ausfalls können Sie das Ticket dort zurückgeben, wo Sie es erworben haben. Im Falle der Verlegung einer Veranstaltung gilt ihr Ticket für den Ersatztermin. Sofern Sie am Ersatztermin verhindert sind, können Sie Ihr Ticket dort zurückgeben, wo Sie es erworben haben. Bei Verlegung oder Ausfall der Veranstaltung werden Reisekosten nicht erstattet.
  2. Gezahlte Gebühren werden nicht zurückerstattet. Gegen den Anspruch auf Rückerstattung der an den Ticketanbieter geleisteten Gebühren im Falle Ihres Rücktritts vom Veranstaltungsvertrag rechnet dieser mit seinem Anspruch auf Wertersatz in Höhe der Gebühren auf.
  3. In jedem der vorstehenden Fälle erfolgt eine Rückzahlung des jeweiligen Ticketpreises nur gegen Vorlage des jeweiligen Tickets im Original. Im Falle des Verlusts der Tickets sind Ticketerstattungen nicht möglich.

PFLICHTEN DES KUNDEN BEIM VERANSTALTUNGSBESUCH

  1. Die Hausordnung der jeweiligen Veranstaltungsstätte und die Hinweise und Anordnungen der Ordnungskräfte sind zu beachten. Das Betreten des Bühnenbereiches sowie das Besteigen von Absperrungen ist Unbefugten untersagt. Bei Zuwiderhandlungen kann auf Anordnung des Veranstalters eine Verweisung vom Veranstaltungsort erfolgen.
  2. Der Einlass erfolgt nur mit gültiger Eintrittskarte. Die Eintrittskarte ist aufzubewahren und nicht übertragbar. Bei Verlust der Eintrittskarte erfolgt kein Ersatz. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, der/m Besucher:in aus wichtigem Grund den Einlass zu verwehren. In diesem Fall hat die/der Besucher:in nur das Recht auf Erstattung des Eintrittspreises, jedoch nicht der Vorverkaufs- und Bearbeitungsgebühren. Ein darüberhinausgehender Schadenersatzanspruch ist ausgeschlossen, es sei denn, der Veranstalter handelt grob fahrlässig oder mit Vorsatz.
  3. Beim erstmaligen Verlassen des Veranstaltungsgeländes erhalten die Besucher:innen auf Wunsch ein Auslassticket. Beim Wiederbetreten des Veranstaltungsgeländes ist das Ticket vorzuweisen. Nur dann besteht Anspruch auf erneuten Einlass.
  4. Der Veranstalter kann bei Einlass auf das Veranstaltungsgelände aus Gründen der Sicherheit und Ordnung sowie zur Müllvermeidung eine Sicherheitskontrolle durchführen. Die/der Besucher:in erklärt sich mit Kartenerwerb damit einverstanden. Der Veranstalter ist berechtigt, den Zutritt zu der Veranstaltung zu verweigern, sofern der Besucher nicht erlaubte Gegenstände (Glasbehälter, Speisen und Getränke, Tonbandgeräte, Film-, Foto- und Videokameras, sperrige Gegenstände, Fahnen und Transparente, pyrotechnische Gegenstände, Fackeln, Wunderkerzen, Waffen und ähnlich gefährliche Gegenstände sowie Tiere) bei sich führt.
  5. Macht der Veranstalter von seinem Ausschlussrecht Gebrauch, so verliert die Eintrittskarte ihre Wirksamkeit. Ein Anspruch auf erneuten Einlass oder auf Rückerstattung des Kaufpreises ist ausgeschlossen.
  6. Bei den Veranstaltungen gelten die Garderobenregelungen der jeweiligen Veranstaltungsstätten. Die Abgabe der Garderobe ist teilweise verpflichtend und gebührenpflichtig. Mit Ticketerwerb erklären sich die Kund:innen mit den Garderobenregelungen einverstanden.

TON- UND/ODER BILDAUFNAHMEN

  1. Für den Fall, dass während der Veranstaltung Bild- und/oder Tonaufnahmen, wie beispielsweise Rundfunk- oder Fernsehaufnahmen, durch dazu vom Veranstalter berechtigte Personen durchgeführt werden und Sie sich erkennbar in Bild und/oder Ton aufnehmen lassen, erklären Sie sich konkludent damit einverstanden, dass die Aufzeichnungen ohne Anspruch auf Vergütung vervielfältigt, verbreitet und öffentlich wiedergegeben, insbesondere gesendet, werden dürfen, soweit nicht berechtigte Interessen von Ihnen entgegenstehen.
  2. Aufzeichnungen von Bild- und Tonaufnahmen für gewerbliche Zwecke sind nur nach kostenpflichtiger Ausnahme und mit ausdrücklicher Genehmigung der litissimo gGmbH gestattet. Hierzu akkreditieren Sie sich bitte im Vorfeld der Veranstaltung unter https://www.lit.ruhr/de/ueber-uns/press – nach Prüfung Ihres Anliegens erhalten Sie bei Bewilligung eine entsprechende Akkreditierung.
  3. Ton-, Film- und Videoaufnahmen – auch für den privaten Gebrauch – sind untersagt.

HÖR- UND GESUNDHEITSSCHÄDEN
Der Veranstalter haftet für Hör- und andere Gesundheitsschäden nur, wenn ihm oder seinen Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder Fahrlässigkeit zur Last fällt oder eine Verkehrssicherungspflicht schuldhaft nicht erfüllt wurde. Eine unmittelbare Nähe der/s Besucher:in zu den Lautsprecher-Boxen ist zu vermeiden; entsprechende Absperrungen sind unbedingt zu beachten.

HAFTUNG

  1. Der Veranstalter haftet für bei dem/der Besucher:in verursachte Sach- und Vermögensschäden unbeschränkt, soweit sie von ihm oder seinen Erfüllungsgehilfen grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht wurden. Der Veranstalter haftet für bei dem/der Besucher:in verursachte Sach- und Vermögensschäden, soweit sie von ihm oder seinen Erfüllungsgehilfen leicht fahrlässig verursacht wurden, hingegen nur im Falle der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Besucher:innen regelmäßig vertrauen darf (sog. Kardinalpflicht). Seine Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist in der Höhe beschränkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schäden, mit deren Entstehung typischerweise gerechnet werden muss.
  2. Für bei dem/der Besucher:in vom Veranstalter oder seinen Erfüllungsgehilfen verursachte Schäden an Leben, Körper und Gesundheit haftet der Veranstalter hingegen in vollem Umfang, also für jede Art von Fahrlässigkeit und für Vorsatz.
  3. Für Diebstähle auf dem Veranstaltungsgelände haftet der Veranstalter, soweit er nicht nach Absatz 1 oder 2 haftet, nicht, soweit er nicht erkennbar oder ausdrücklich eine Verwahrungspflicht übernommen hat.

Stand: Mai 2023

lit.COLOGNE GmbH / Geschäftsführung: Rainer Osnowski / Amtsgericht Köln HRB 32816
litissimo gGmbH / Geschäftsführung: Rainer Osnowski / Amtsgericht Köln HRB 97013
lit und phil e.V. / Erster Vorsitzender: Rainer Osnowski / Amtsgericht Köln VR 17991

Hauptsponsor
RheinEnergie
Hauptsponsor
Flossbach von Storch
Sponsorpartner
NetCologne
Sponsorpartner
Sparkasse KölnBonn
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Juwelier Gadebusch
Medienpartner
WDR
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Kölner Stadt Anzeiger
Förderer
Otto Wolff Stiftung
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Victor Rolff Stiftung
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